Liebe Kinder und Jugendliche,

liebe Eltern,

 

auf unserer Homepage finden Sie die Ferienfahrten der Sportjugenden in Rheinland-Pfalz während der rheinland-pfälzischen Oster-, Sommer- und Herbstferien. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir an erster Stelle ein Jugendverband sind und kein Reiseunternehmen. So bemühen wir uns mit unseren ehrenamtlichen Betreuungskräften intensiv um alle Teilnehmer. Wir beziehen sie in die Programmgestaltung am Ferienort mit ein, denn wir verdienen nicht am Programm, sondern möchten es kinder- und  jugendgerecht gestalten.

Trotzdem legen wir Wert darauf, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns korrekt zu regeln. Es wird in den nachfolgenden Hinweisen und Teilnahmebedingungen vorgestellt. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB über den Pauschalreisevertrag und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Sportjugend als Reiseveranstalter zustande kommenden Reisevertrags.

  1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, online oder per E-Mail erfolgen. Mündliche, fernmündliche oder E-Mail-Anmeldungen sowie Online-Anmeldungen (wenn aufgefordert) müssen innerhalb von drei Tagen schriftlich nachgereicht werden (Eingang bei der jeweiligen Sportjugend). Diese Anmeldung ist ein Angebot Ihrerseits zum Abschluss eines Reisevertrages. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung unsererseits zustande. Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn wir die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt haben. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

Zusagen und Nebenabmachungen von unserer Seite bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung. Das zulässige Alter der Teilnehmer an Maßnahmen der Sportjugend ist aus den einzelnen Ausschreibungen zu ersehen und unbedingt einzuhalten. Teilnehmer unter 18 Jahre bedürfen der Genehmigung eines Erziehungsberechtigten. Der mitunterschreibende Erziehungsberechtigte übernimmt neben dem Anmelder die Verpflichtung, den Rechnungsbetrag oder die Rücktrittskosten zu bezahlen, soweit eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Anmeldung wird durch die Unterschrift und den Eingang bei uns rechtsverbindlich.

Mit der Anmeldung wird anerkannt, dass die Teilnehmer den Weisungen und Anordnungen des Betreuerteams folgen. Teilnehmer über 18 Jahre erkennen mit der Unterschrift bei der Anmeldung an, dass sie sich den Anordnungen und Weisungen des Betreuerteams, unabhängig ihrer Volljährigkeit, unterwerfen. Bei groben Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder von den Betreuern vorgegebenen Regeln können die Teilnehmer vorzeitig von der Freizeit ausgeschlossen werden. Die Beurteilung des Regelverstoßes obliegt den Betreuern. Die entstehenden Kosten für den Rücktransport gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. des Erziehungsberechtigten. Bei Minderjährigen gehören dazu auch die Kosten für eine Begleitperson. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.

Mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichten sich die Teilnehmer bzw. deren  gesetzliche Vertreter, die Sportjugend spätestens  nach Zugang der Buchungsbestätigung über eventuelle Krankheiten, Störungen, Medikamenteneinnahmen u. ä. zu unterrichten, damit ggf. hierauf, soweit es im Rahmen der Freizeitmaßnahme möglich ist, Rücksicht genommen werden kann. Sollten jedoch dadurch für uns unzumutbare Belastungen entstehen, behalten wir uns vor, die Buchungsbestätigung zu widerrufen. Fehlende oder falsche Angaben können zum Widerruf des Vertrages sowie ggf. zu Regressansprüchen unsererseits führen.

  1. Zahlungen

Mit der Buchungsbestätigung werden Anzahlungen wie folgt fällig: 10% der Teilnahmegebühr/Preis, bei Fahrten bis 250 Euro jedoch mindestens 25 Euro pro Person.  Der Sicherungsschein über unsere Insolvenzversicherung im Sinne des § 651 k BGB ist im Preis enthalten. Der Sicherungsschein sichert die direkten Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Versicherungsunternehmen bei Zahlungs- und Leistungsunfähigkeit der Sportjugend. Der Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung zugestellt.

Kundengeldabsicherer der Sportjugend Rheinland-Pfalz: ARAG Krankenversicherungs-AG Hollerithstraße 11, 81829 München www.arag.de

Die Restzahlung ist unverzüglich nach Zugang unseres Informationsschreibens mit der Leistungszusicherung über die Fahrt und die Unterkunft fällig, spätestens aber drei Wochen vor Reisebeginn. Bei Anmeldungen innerhalb drei Wochen vor Fahrtantritt ist die gesamte Teilnahmegebühr sofort fällig. Sollten wir den Eingang der Zahlungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Unterlagen auf  unserem Konto verbuchen können, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, die Buchung zu stornieren und den Ferienplatz anderweitig zu vergeben. Dies entbindet den Anmelder jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Es werden die aus Ziffer 4 ersichtlichen Reiserücktrittskosten geltend gemacht. Sollten Reiseunterlagen (Bestätigung,  Informationsschreiben etc.) wider Erwarten nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt dem Anmelder zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

  1. Umbuchungen

Für Umbuchungen (z.B. des Reiseziels, des Reisetermins oder des Reiseteilnehmers) kann eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro pro Person berechnet werden. Die Umbuchung muss schriftlich erfolgen.

  1. Leistungsänderungen

Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für die Sportjugend bindend. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich die Sportjugend in Übereinstimmung mit Art. 250 § 1 und § 3 EGBGB ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Teilnehmer vor Buchung informiert wird.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Sportjugend nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Die Sportjugend ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Sportjugend dem Teilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

  1. Reiserücktritt

Nach Anmeldung hat der Teilnehmer eine 14-tägige kostenlose Stornierungsfrist (gilt nur bei Buchungen bis drei Wochen vor Reisebeginn). Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich unter Beifügung evtl. schon ausgehändigter Reiseunterlagen erfolgen. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang in der Geschäftsstelle. Nichtzahlung des Reisepreises stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar.

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, soweit kein Ersatzteilnehmer von dem stornierenden Teilnehmer gestellt wird. Diese werden pro Person in Prozent des Reisepreises wie folgt berechnet und gelten ab Zustandekommen des Vertrages:

  • bis 30 Tage vor Fahrtantritt: 10% der Teilnahmegebühr/Preis, mind. jedoch 25,- Euro
  • bis 15 Tage vor Fahrtantritt: 25% der Teilnahmegebühr/Preis.
  • bei weniger als 15 Tagen vor Fahrtantritt: 50% der Teilnahmegebühr/Preis.
  • bei Nichtabmeldung bzw. Nichtantreten der Freizeit ist der volle Preis zu zahlen.

Bei höheren Forderungen unserer Leistungsträger gegenüber der Sportjugend wie z. B. voller Flugpreis oder volle Unterbringungskosten, werden diese unabhängig von den zuvor genannten Prozentsätzen, an den Teilnehmer weitergegeben und sind sofort nach Aufforderung zu zahlen. Spätere Anreise bzw. frühere Abreise reduzieren den Teilnehmerbetrag nicht. Die entstehenden Kosten für eine spätere Anreise bzw. eine frühere Abreise sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Eventuell gezahlte Versicherungsgebühren oder anderweitige Kosten können nicht zurückerstattet werden. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilrückerstattung erfolgen.

  1. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters

Wir behalten uns das Recht vor, eine Freizeit bis 25 Tage vor Freizeitbeginn abzusagen, wenn die ausgeschriebene und erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Freizeit durch außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der jeweiligen Reiseausschreibung aufgeführt. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer die Absage unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird. Den eingezahlten Reisepreis erhalten die Teilnehmer dann in voller Höhe zurück.

  1. Freizeitdurchführung

Die Busfahrten werden von beauftragten Vertragsunternehmen durchgeführt, die in Besitz eines Personenbeförderungsscheins sind. Die von uns beauftragten Busunternehmen sind u. a. Omnibusbetrieb Welter, Gering; Bischoff Reisen, Fiersbach; Olmena Reisen, Niederolm; Omnisbusbetrieb Kappi-Tullius, Hachenburg; Rau-Touristik, Dannstadt; Omnibusbetrieb Graf, Frankenthal; Omnibusbetrieb Orthen GmbH, Herschbach; Vogt´s Reisen GmbH Urbar. Die Einstiege werden nur angefahren, wenn mindestens fünf Personen dort zusteigen.

Auf unseren Freizeiten gelten die Regelungen des deutschen Jugendschutzgesetztes. Diese Regelungen sind für uns auch im Ausland bindend. Jedoch kann es Ausnahmefälle geben, in denen die örtlichen Gegebenheiten eine abweichende bzw. strengere und für uns bindende Vorschrift vorsehen.

  1. Haftung

Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Genaue Angaben über den Umfang, Gewährleistung, Schadenersatz ist aus unseren Versicherungs-Rahmenverträgen bzw. der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzversicherung ersichtlich. Die vertragliche Haftung der Veranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

  1. Ansprüche und Verjährung

Alle Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren beginnend mit dem vertraglich vorgesehen Tag des Reiseendes.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Freizeitleiter zu Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Anzeigen gegenüber dem örtlichen Leistungsträger genügen nicht. Der Freizeitleiter ist nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

  1. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Die Sportjugend unterstützt den Teilnehmer bei der Informationsversorgung

Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert werden sollten. Sofern dies dem Veranstalter möglich ist, wird er den Teilnehmern über wichtige Änderungen der in der Freizeitausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Freizeitantritt informieren. Ausländische Staatsbürger sollten sich rechtzeitig um entsprechende Einreisebestimmungen bei den zuständigen Konsulaten erkundigen.

  1. Versicherung

Alle Teilnehmer sind für die Dauer der Maßnahme im Rahmen der für unsere Organisation geltenden Bestimmungen gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert. Diese Versicherung tritt erst in Kraft, wenn alle anderen Versicherungen den Schaden nicht voll abdecken. Dies ist jedoch lediglich ein zusätzliches Serviceangebot und hat daher keinerlei Auswirkungen auf die Vertragsvereinbarungen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die sie in jedem Reisebüro, ADAC o.ä. abschließen können. Bei Auslandsfahrten ist es zusätzlich ratsam, eine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Vertragspartner der Sportjugend im LSB Rheinland-Pfalz: AachenMünchener Versicherung AG AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen www.amv.de

  1. Teilnehmergebühren, Zuschläge, Ermäßigungen

Sämtliche Preisangaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung dieser Ausschreibung. Änderungen der Teilnehmergebühren bleiben ausdrücklich vorbehalten. Preisänderungen sind bei Eintritt bestimmter Umstände (z. B. Erhöhung/Senkung der Treibstoffkosten, Mehrwertsteuererhöhung, Tarifänderungen etc.) möglich und müssen an die Teilnehmer bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn weitergegeben werden. Da die Freizeiten kostendeckend kalkuliert sind und sämtliche Zuschüsse bereits angerechnet wurden, sind weitere Nachlässe nicht möglich. Gerne unterstützen wir Sie aber bei der Beantragung von Zuschüssen durch Dritte (z.B. Bildungs- und Teilhabepakete, Jugendämter etc.).

  1. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass seine Daten entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) aufgenommen werden. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig und gefordert sind. Diese und die Mitarbeiter der Sportjugend sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen  (Prospekte etc.) oder Preislisten verlieren alle  früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.

  1. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

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