Perspektivplan Rheinland-Pfalz ermöglicht neue Öffnungen für den Sport

20. CoBeLVO bringt wenig Änderungen – Verbesserungen der zweiten Stufe noch nicht in Verordnung erfasst

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ihren Perspektivplan für die Maifeiertage und die Pfingstferien vorgestellt. In drei Schritten werden verantwortungsbewusste Lockerungen der Schutzmaßnahmen vorgenommen, die insbesondere die Wiederaufnahme des Sports im Freien ermöglichen sollen. Dazu gilt seit dem 12. Mai die 20. Corona-Bekämpfungsverordnung.

Die Landesregierung hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung (20. CoBeLVO) erlassen, die seit 12. Mai in Kraft getreten ist und die Öffnungen im Rahmen des vorgestellten dreistufigen Perspektivplans Rheinland-Pfalz berücksichtigt. Die Regelungen gelten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt, wenn die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 100 liegt und somit die Regelungen der Bundesnotbremse nicht mehr greifen. Für den Sport sehen die neuen Regelungen für Rheinland-Pfalz zunächst lediglich minimale Öffnungen vor, die sich konkret an einer Forderung des organisierten Sports orientieren. So ist unter anderem die Beschränkung der Sportausübung in Individualsportarten ab sofort aufgehoben und auch Mannschaftssport im Rahmen von individualisierten und in kontaktfreien Bewegungsaufgaben zulässig. Zudem darf die bekannte Gruppengröße von max. 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren im Freien auch ohne Abstand unter der Leitung eines*r Übungsleiterin trainieren. Steht die 7-Tages-Inzidenz über 100 ist Sport in gedeckten Anlagen weiterhin, entgegen der bundesrechtlichen Regeln, untersagt und problematische Testpflichten für Übungsleiter*innen weiterhin gefordert.   

Eine detaillierte Übersicht der aktuellen Inzidenzwerte der Landkreise/kreisfreien Städte finden Sie hier.

Mehr Informationen zur 20. CoBeLVO finden Sie hier.