Das Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit eröffnet für in der Jugendarbeit tätige Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen und Jugendleiter*innen einen Anspruch auf Sonderurlaub in folgenden Fällen:

  • Teilnahme an Aus- und Fortbildungen für die Jugendarbeit im Verein
  • Betreuung von Zeltlagern, Ferienfreizeiten und Trainingslagern
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Ferienaktionen

Pro Jahr stehen maximal 12 Tage Sonderurlaub zur Verfügung. Die Entscheidung über die Gewährung des Sonderurlaubs obliegt dem Arbeitgeber.

Gewährt der Arbeitgeber Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Gehalts, so können bis zu 70,00 Euro pro Tag durch das Landesjugendamt erstattet werden. Den entsprechenden Antrag findet ihr unten.

Für die Beantragung des Sonderurlaubs könnt ihr eine E-Mail mit eurem vollständigen Namen, der vollständigen Adresse, dem Beruf sowie dem Verein und den Angaben zur Veranstaltung zusenden.

Weitere Informationen

Sportjugend Rheinland

Ansprechpartnerin:
Marie Mägdefessel
Tel. 0261 135-105

E-Mail: marie.maegdefessel(at)sportbund-rheinland.de