500.000

Kinder & Jugendliche

6000

Sportvereine

365

Tage für den Sport

Wer wir sind

Die Sportjugend des Landessportbundes Rheinland-Pfalz bildet gemeinsam mit den regionalen Sportjugenden Rheinland, Pfalz und Rheinhessen die größte Jugendorganisation im Land. Als freier Träger der Jugendhilfe liegt der Fokus der Arbeit auf der Dienstleistung für die Mitgliedsorganisationen im rheinland-pfälzischen Sport. Besondere Anliegen in der Arbeit sind die Vermittlung eines gesunden Lebensstils durch sportliche Aktivität und Bewegung, Fair-Play und der Kinderschutz. Wir fördern die Jugendarbeit in den knapp 6.000 Sportvereinen in unserem Bundesland und versuchen gemeinsam mit den regionalen Sportjugenden die Bedürfnisse der Kinder- und Jugendlichen zu unterstützen und gegenüber der Politik zur vertreten. Durch gezielte Projekte und Maßnahmen versuchen wir die Werte des Sports weiterzutragen und in die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen zu integrieren.

Was sind die Aufgaben und Ziele?

Wir schaffen Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zur Ergänzung der Arbeit der Jugendorganisationen und der Vereine.

Wir setzen uns ein, für das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bewegung und Sport und möchten möglichst viele Kinder und Jugendliche zum Sporttreiben motivieren.

Wir setzen uns für eine höhere Bedeutung von Bewegung und Sport in der Gesellschaft ein und leisten einen wesentlichen Beitrag zu Lösung gesellschaftlicher Probleme von Kindern und Jugendlichen mithilfe von Sport.

Wofür stehen wir?

Für die Einhaltung der demokratischen Grundprinzipien und die Beteiligung aller jungen Menschen, unabhängig von Konfession, Rasse, Nationalität, Geschlecht, Herkunft und sozialer Schicht.

Unsere Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der Abteilung Sportjugend des Landessportbundes Rheinland-Pfalz

  • 1 – Begriffsbestimmung

Die Sportjugenden Pfalz, Rheinhessen und Rheinland bilden die Abteilung Sportjugend des Landessportbundes Rheinland-Pfalz e.V. (nachfolgend Abteilung Sportjugend).

  • 2 – Grundsätze

Die Abteilung Sportjugend führt und verwaltet sich selbst im Sinne der Satzung des Landessportbundes und dieser Ordnung.

1) Die Abteilung Sportjugend will unter Beachtung freiheitlicher, demokratischer und sozialer Grundsätze zur körperlichen, seelischen und geistigen Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Sportvereinen sowie zur Demokratisierung und aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft beitragen.

2) Sie wahrt konfessionelle, parteipolitische und ethische Neutralität und bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

3) Sie tritt für Integration und Inklusion aller Menschen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung, sozialem Stand oder Weltanschauung – ein.

4) Sie verurteilt jede Form von Diskriminierung, Gewalt und Missbrauch insbesondere an Kindern und Jugendlichen, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

  • 3 – Ziele und Aufgaben

1) Zweck ist es, die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und die dafür erforderlichen Maßnahmen mit den regionalen Sportjugenden gemeinsam zu erörtern und ggf. zu koordinieren.

2) Die Abteilung Sportjugend ist im Präsidium des Landessportbundes Rheinland-Pfalz vertreten. Sie ist als Interessenvertretung gegenüber übergeordneten Organisationen sowie in der Wahrnehmung von landes- und bundesweiten Aufgaben tätig.

3) Ihre Aufgaben sind:

  • Meinungsaustausch der drei regionalen Sportjugenden
  • Wahrnehmung und Koordinierung gemeinsamer, insbesondere sportpolitischer, Interessen
  • Organisation und Planen von Veranstaltungen und Aktivitäten zum Wohle sporttreibender Kinder und Jugendlicher

Die Wahrnehmung der Aufgaben durch die Abteilung Sportjugend ist nur in dem Umfang vorgesehen, die keine Einzelinteressen der drei regionalen Sportjugenden betreffen.

  • 4 – Die Organe

Organe der Abteilung Sportjugend sind:

  1. Der Jugendhauptausschuss
  2. Das Leitungsteam
  • 5 – Jugendhauptausschuss

1) Der Jugendhauptausschuss ist das oberste Beschlussorgan der Abteilung Sportjugend.

2) Der Jugendhauptausschuss kann auf gemeinsamen Antrag von zwei regionalen Sportjugenden oder auf Beschluss des Leitungsteams jederzeit einberufen werden.  Er ist mindestens alle vier Jahre einzuberufen.

3) Er besteht aus:

  1. a) den stimmberechtigten Mitgliedern des Leitungsteams.
  2. b) den Delegierten der Sportjugenden Pfalz, Rheinhessen und Rheinland.

4) Die Einladung zum Jugendhauptausschuss muss mindestens sechs Wochen vor Tagungsbeginn erfolgen. Das Leitungsteam bestimmt Tagungsort und Termin und setzt die Tagesordnung fest.

5) Die Sportjugenden Pfalz und Rheinland entsenden je 30 Delegierte, die Sportjugend Rheinhessen 15 Delegierte. Die Vertreter der Landesfachverbände werden bei der Wahl der Delegierten in den Sportjugenden Pfalz, Rheinhessen und Rheinland nach deren Wohnsitz berücksichtigt.

6) Die Benennung der Delegierten und die Zustellung der Einladung obliegen den regionalen Sportjugenden. Die Einladung erfolgt schriftlich. Dem Schriftformerfordernis ist genüge getan durch eine Einladung per E-Mail an die aktuelle E-Mail-Adresse.

7) Alle stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhauptausschusses haben je eine nicht übertragbare Stimme. Der ordnungsgemäß einberufene Jugendhauptausschuss ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten.

8) Der Jugendhauptausschuss behandelt die ihm zugrundeliegenden Anträge.

9) Anträge sind schriftlich mit Begründung bis spätestens vier Wochen vor dem Jugendhauptausschuss bei einem der Vorsitzenden der regionalen Sportjugenden einzureichen. Anträge können vom Leitungsteam oder den regionalen Sportjugenden gestellt werden.

  • 6 – Leitungsteam

1) Das Leitungsteam besteht aus:

  • den Vorsitzenden der Sportjugenden Pfalz, Rheinhessen und Rheinland als stimmberechtigte Mitglieder
  • je einem weiteren Vertreter der Sportjugenden Pfalz, Rheinland und Rheinhessen als stimmberechtigte Mitglieder
  • je einem Geschäftsführer/ Jugendsekretär/ Abteilungsleiter der Abteilung Sportjugend im Landessportbund, der SJ Pfalz, SJ Rheinland und SJ Rheinhessen als beratende Mitglieder

2) Das Leitungsteam erfüllt seine Aufgaben im Rahmen dieser Geschäftsordnung.

Aufgaben des Leitungsteams sind:

  • Repräsentation bei offiziellen Anlässen
  • Beratung und Beschlüsse zu landesweiten Themen
  • Vergabe von Arbeitsaufträgen an befristete Arbeitsgruppen inkl. Benennung des Arbeitsgruppen-Leiters
  • nach Absprache die Vertretung in einzelnen Gremien
  • Entscheidung über gemeinsame Aufgaben und Projekte
  • Benennung der Delegierten zur Mitgliederversammlung des Landessportbundes und
  • Beschlussfassung über die zufließenden Mittel.

3) Die drei Vorsitzenden der regionalen Sportjugenden vertreten die Abteilung Sportjugend nach innen und nach außen. Ein stimmberechtigtes Mitglied des Leitungsteams übernimmt (als Vorsitzender) die Vertretung der Abteilung Sportjugend im Präsidium des Landessportbundes.

4) Das Leitungsteam tritt nach Bedarf, in der Regel jedoch mindestens vier Mal im Jahr, zusammen.

5) Es ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder, darunter mindestens ein stimmberechtigter Vertreter jeder regionalen Sportjugend, anwesend sind.

6) Sitzungen können auch als Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden.

7) Zur Koordination des operativen Geschäfts, aber auch um zukunftsweisende Themen zu erörtern, treffen sich die ehren- und hauptamtlichen Referenten nach Bedarf und Absprache.

  • 7 – Versammlungsleitung

1) Sitzungen sind vom jeweiligen Versammlungsleiter zu eröffnen, zu leiten und zu schließen.

2) Die Leitung des Jugendhauptausschusses obliegt den Vorsitzenden der Sportjugenden Pfalz, Rheinland und Rheinhessen gemeinsam. Der Jugendhauptausschuss kann von einem Tagungspräsidium geleitet werden. Es besteht aus drei Personen – aus dem Kreis der Delegierten -, die von der Versammlung gewählt werden. Diese wählen den Versammlungsleiter jeweils aus ihrer Mitte.

3) Die Leitung der Leitungsteamsitzungen erfolgt im Wechsel durch die Vorsitzenden der Sportjugenden Pfalz, Rheinland und Rheinhessen.

4) Nach Eröffnung prüft der Versammlungsleiter die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, die Anwesenheitsliste und die Stimmberechtigung und gibt die Tagesordnung bekannt. Die Prüfungen können delegiert werden. Über Einsprüche gegen die Tagesordnung oder Änderungsanträge entscheidet die Versammlung ohne Debatte mit einfacher Mehrheit.

5) Die einzelnen Tagesordnungspunkte kommen in der festgesetzten Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung.

  • 8 – Abstimmungen

1) Die Reihenfolge der zur Abstimmung kommenden Anträge ist vor der Abstimmung deutlich bekannt zu geben.  Jeder Antrag ist vor der Abstimmung nochmals durch den Versammlungsleiter zu verlesen. Liegen zu einer Sache mehrere Anträge vor, so ist über den weitest gehenden Antrag zuerst abzustimmen. Bestehen Zweifel, welcher Antrag der weitest gehende ist, so entscheidet die Versammlung ohne Aussprache.

2) Abstimmungen erfolgen offen. Sind Stimmkarten ausgegeben, sind diese vorzuzeigen. Der Versammlungsleiter kann jedoch eine geheime Abstimmung anordnen. Er muss dies tun, wenn es auf Antrag beschlossen wird. Beim Jugendhauptausschuss muss dieser Antrag von mindestens zehn Delegierten unterstützt werden.

3) Beschlüsse des Jugendhauptausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Hierbei werden Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

4) Beschlüsse des Leitungsteams bedürfen der Einstimmigkeit.

5) Das Leitungsteam kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Zur Abstimmung müssen alle stimmberechtigten Teammitglieder innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail ihr Votum abgeben.

6) Über alle Sitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Sitzungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

7) Die Protokolle sind allen Mitgliedern des Organs zuzustellen. Die Versendung per E-Mail erfüllt diese Vorgabe.

8) Die Protokolle gelten als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung schriftlich Einspruch gegen die Fassung der Protokolle erhoben worden ist.

  • 9 – Öffentlichkeit

Alle Versammlungen und Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch vorigen Beschluss des Leitungsteams zugelassen werden.

  • 10 – Verwaltung

Zur Unterstützung des Leitungsteams ist ein koordinierendes Büro tätig, das als Abteilung in die hauptamtliche Struktur des Landessportbundes eingegliedert ist und vom Landessportbund finanziert wird.

Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Abteilung Sportjugend sind im Auftrag des Leitungsteams tätig. Die Fachaufsicht führt das Leitungsteam. Die allgemeine Dienstaufsicht und die arbeitsrechtliche Zuständigkeit liegt beim Landessportbund.

 

  • 11 – Änderung der Geschäftsordnung

Für die Änderung der Geschäftsordnung ist ein einstimmiger Beschluss des Leitungsteams oder eine Zwei-Drittelmehrheit im Jugendhauptausschuss erforderlich.

  • 12 – Schlussbestimmungen

Eine Jugendordnung wurde erstmals am 27.10.1961 beschlossen. Änderungen erfolgten am:

21.01.1966

09.12.1982

19.02.1984

03.03.1990

11.03.1994

25.09.1998

Die vorliegende Geschäftsordnung ist durch die Vollversammlung der Sportjugend Rheinland-Pfalz am 08.03.2019 in dieser Fassung beschlossen und mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.

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