Kooperation Sportverein und Kita

Kita-Kids – Mit Bewegung schlau und fit

Das Förderprogramm für Sportvereine startete 1998 als landesweite, bewegungsorientierte Gesundheitsförderung für Kindergartenkinder. Mittlerweile haben wir zusammen mit der Kooperation Spiel- und Lernstuben/Horte 1.000 Kooperationen gefördert. In 2015 fusionierten die beiden vielgefragten Projekte zu dem Projekt „Kita-Kids – Mit Bewegung schlau und fit!“, das vom Bildungsministerium unterstützt wird.

ZIELE UND INHALTE:

Ärzte, Psychologen, Soziologen und andere Experten belegen in wissenschaftlichen Studien die positive Wirkung früher Bewegungsangebote auf die kognitive, soziale und motorische Entwicklung. Sie zeigen aber vor allem die dramatischen Folgen von bewegungsfernen Tagesabläufen: eine steigende Zahl der übergewichtigen, haltungs-, herzkreislaufschwachen und verhaltensauffälligen Kinder. Ziel ist es daher, zusätzliche Bewegungsangebote zu schaffen und die Kompetenzen der Vereine, Eltern und Erzieher zur Sensibilisierung für das Thema zu nutzen. Dazu sollen Sportvereine in Kooperationen mit Kindertagesstätten regelmäßige Bewegungsstunden anbieten.

FÖRDERUNG, ANFORDERUNG,BEANTRAGUNG:

Genehmigte  Kooperationen erhalten dafür eine Anschubfinanzierung in Höhe von 300 Euro.
Jeder Verein kann pro Kalenderjahr mit zwei Kindertagesstätten zusammenarbeiten, eine Kindertagesstätte nur mit einem Verein.

KITA-PREIS:

Neben der Förderung der Kooperationen wird das zusätzliche Engagement von Sportvereinen in Kitas mit dem Kita-Preis ausgezeichnet.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Aktueller Kooperationsvertrag zwischen Sportverein und Kita muss vorliegen
  • Zusätzliches Engagement zur Kooperation zum Beispiel:
  • Bewegungstag, Schnuppertag, Familien-Aktionstag
  • guter Beitrag zur nachhaltigen Wirken durch sportlichen Impuls für Eltern-Kind-Bewegung
  • Spaß an Bewegung für Teammitglieder
  • Hinweis auf Unterstützungs- oder Bewegungsangebote im Sozialraum

 

Förderrichtlinien Kita-Kooperation

Informationen und Voraussetzungen

  • Antragsteller sind Sportverein und Kindertagesstätte. Zuschussempfänger ist der Sportverein.
  • Die verbindlichen Formulare für den Kooperationsvertrag (Antrag), den Sachbericht sowie ein veränderbarer Vorschlag einer Pressemitteilung und weitere Informationen stehen auf www.sportjugend.de zur Verfügung.
  • Das Sport- und Bewegungsangebot liegt im organisatorischen Bereich der kooperierenden Kindertagesstätte. Somit sind die teilnehmenden Kinder bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert und die*der Übungsleiter*in bei der Versicherung des Sportvereins.
  • Gefördert werden können nur Sportvereine und Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz
  • Der Sportverein bietet den Kitakindern ein wöchentliches zusätzliches Bewegungsangebot
  • Überleiter*innen, die gleichzeitig zum Personal der Kita gehören, müssen das Angebot außerhalb ihrer Dienstzeit leisten.
  • Das Bewegungsangebot muss während der Öffnungszeiten der Kita unter zusätzlicher Aufsicht einer von der Kita autorisierten Person stattfinden.
  • Für das Angebot steht ein geeigneter Bewegungsraum zur Verfügung (Sporthalle, Mehrzweckhalle, Kletteranlage, Sportplatz, Tennisplatz, Schwimmbad, Reithalle u.s.w.).
  • Das Angebot sollte integrativ und inklusiv ausgerichtet sein sowie bei der Auswahl eher Kinder mit gesundheitlichen Defiziten berücksichtigen, die noch nicht Mitglied in einem Sportverein sind.
  • Die Kooperationspartner weisen u.a. in Pressemitteilungen und Elternbriefen auf die Initiatorin des Projektes, die Sportjugend des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, und die finanzielle Unterstützung seitens der Sportjugend hin.

Förderrahmen und Fristen

    • Der Förderzeitraum von 12 Monaten bezieht sich auf ein Kalenderjahr
    • Nach Ablauf des Jahres kann für die Weiterführung ein neuer Antrag gestellt werden
    • Jeder Sportverein kann bis zu zwei Kooperationen für das gleiche Jahr beantragen. Jede Kita kann nur mit einem Verein im gleichen Jahr kooperieren.
    • Der Sportverein erhält bei Erfüllung aller Voraussetzungen für die genehmigte Kooperation eine Förderung in Höhe von 300 Euro.

Auszahlungsmodus

  • Nach Beendigung der Projektlaufzeit und Vorlage des Sachberichts erfolgt die Überweisung i.H.v. 300 Euro.

Bewegungserziehung im Elementarbereich

Kinder brauchen Bewegung!
Aber obwohl seitens der Kinderärzte, der Sportwissenschaftler und zahlreicher Pädagogen die Wichtigkeit von Bewegungsanreizen betont wird, fristet die kindgerechte Bewegungserziehung in vielen Institutionen, die mit der Erziehung von Kindern betraut sind, nach wie vor ein Schattendasein. Für die Persönlichkeitsentwicklung jedes Kindes sind Wahrnehmung und Bewegung von herausragender Bedeutung: Eine entsprechend wichtige Rolle fällt daher auch der Bewegungserziehung zu.

Die Sportjugend des LSB Rheinland-Pfalz hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die Bewegung im Elementarbereich zu fördern, indem sie sowohl Kooperationen zwischen Kindertagesstätten und Sportvereinen unterstützt.

Folgen von Bewegungsarmut

Die unterschiedlichsten Untersuchungen von Ärzten, Pädagogen und anderen Fachleuten belegen die positive Wirkung früher Bewegungsangebote für die weitere kognitive, soziale und motorische Entwicklung, zeigen auf der anderen Seite aber auch die Folgen der durch zunehmende Technisierung und Motorisierung der Umwelt hervorgerufenen Bewegungsarmut. Übergewichtige, haltungs- und herz-kreislaufschwache Kinder sind keine Seltenheit mehr. Je nach Untersuchung sind zum Teil bis zu 60 Prozent eines Jahrganges von Haltungs-, Muskel- und Koordinationsschwächen gekennzeichnet. Für Kinder, die motorisch und koordinativ unsicher sind, besteht zudem eine größere Gefahr, sich bei Stürzen zu verletzen, da sie ihre Bewegungen nur unzureichend steuern können.

Wie entsteht eine Kooperation von Kindertagesstätte und Sportverein?
Interessierte Sportvereine und Kindertagesstätten setzen sich miteinander in Verbindung, füllen einen Kooperationsvertrag aus, und melden diese Kooperation der Sportjugend des LSB Rheinland-Pfalz.

Facts

Anforderungen

  • Kooperationen müssen über ein Kalenderjahr wöchentliche Bewegungsangebote von mindestens 1,5 Stunden organisieren
  • Jeder Verein kann pro Kalenderjahr mit zwei Kindertagesstätten zusammenarbeiten, eine Kindertagesstätte nur mit einem Verein.

Förderung

  • Genehmigte  Kooperationen erhalten eine Anschubfinanzierung in Höhe von 300 Euro
    • werden in zwei Raten ausgezahlt: 200 Euro nach unserer schriftlichen Genehmigung, 100 Euro nach Vorlage des Sachberichts zum 30. November eines Jahres

Deine Anprechpartnerin

Kim Zimmermann

Sachbearbeiterin Freiwilligendienste,
Kooperation Sportverein und Kita

Tel.: 06131 2814-380
E-Mail: kita@nullsportjugend.de

Gefördert von