Absage von Kinder- und Jugendfreizeiten der rheinland-pfälzischen Sportjugenden im Sommer 2020
Alle Freizeitmaßnahmen der Sportjugenden in Rheinland-Pfalz mit Übernachtung werden für den Sommer 2020 abgesagt. Der momentane Entwicklungsstand aufgrund der dynamischen Ausbreitung des Virus und die damit verbundenen Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens, in der Tourismusbranche in Deutschland sowie im europäischen Ausland haben ausschlaggebend zu dieser Entscheidung beigetragen.
Mit dem Bestreben möglichst frühzeitig eine Entscheidung im Sinne der Planungssicherheit und Gesundheit aller Teilnehmenden zu treffen, hat die Sportjugend des Landessportbundes Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Sportjugenden Rheinland, Pfalz und Rheinhessen mögliche Auswirkungen der Pandemie intensiv diskutiert. Die Absage aller Kinder- und Jugendfreizeiten im In- und Ausland in den bevorstehenden Sommerferien ist dem gesamten Team sehr schwer gefallen. Letztendlich ausschlaggebend waren die aktuellen Zukunftsperspektiven der Landesregierung vom 13.05.2020. Alle bislang gezahlten Teilnehmergebühren werden in vollem Umfang an die Familien zurückerstattet.
Die Gesundheit aller Teilnehmenden und die Gesundheit der ehrenamtlichen Betreuer*innen stehen bei dieser Entscheidung an erster Stelle. Zusätzlich wollen wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und eine weitere Ausbreitung des Virus vermeiden, somit konnte es für den Sommer 2020 keine andere Entscheidung geben.
Freizeiten von Sportvereinen und Sportverbänden und die Aktion „Ferien am Ort“
Aktuell ist nicht absehbar, wie sich die Situation in den Sommerferien darstellt. Die Entscheidung über die Durchführung von Freizeitmaßnahmen in den Sommerferien obliegt den Sportvereinen vor Ort als Veranstalter. Es ist davon auszugehen, dass Freizeitmaßnahmen nicht in gewohnter Art und Weise stattfinden können, da elementare Bestandteile, wie z.B. die Interaktion in Gruppen und Gemeinschaftsspiele, nicht durchführbar sind.
Die Sportjugenden in Rheinland-Pfalz empfehlen folgende Schritte bei der Durchführung von Freizeitmaßnahmen unbedingt zu beachten:
- Verpflichtende Absprache mit den zuständigen Gesundheitsämtern und Behörden
- Entwicklung eines Hygienekonzepts (Hinweise Vereine Hygiene bei Ferienaktionen , Musterstruktur Hygieneplan Ferienaktionen)
- 10 Leitplanken des DOSB zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens
- Durchführung von Sportarten lediglich nach den aktuell gültigen Bedingungen und Abstandsregeln (Vorgaben durch die Spitzenverbände)
- Prüfung, ob Maßnahmen auch ohne Übernachtungen durchgeführt werden können
Wir bitten daher die Landesregierung um eine Anpassung der Förderung von Maßnahmen ohne Übernachtung, um die Mehrkosten zur Anschaffung von Hygieneartikeln, den erhöhten Aufwand zur Erstellung von Hygienemaßnahmen und einen erhöhten Betreuungsaufwand abzudecken.