„Recht, nicht Zufall“: Landesjugendbeirat veröffentlicht Kinder- und Jugendrechtecharta für Rheinland-Pfalz
Der Landesjugendbeirat Rheinland-Pfalz hat seine Kinder- und Jugendrechtecharta vorgestellt. Unter dem Leitgedanken „Recht, nicht Zufall: Kinderrechte sind Grundrechte!“ macht das Gremium deutlich: Kinder- und Jugendrechte sind kein freundliches Zusatzangebot, sondern verbindliche Maßstäbe für politisches und gesellschaftliches Handeln. Die Sportjugend Rheinland-Pfalz hat zwei Sitze im Landesjugendbeirat und haben aktiv mitgearbeitet, dass in der Charta auch das Thema Bewegung und Sport mitgedacht wird.
Jugendministerin Katharina Binz würdigte die Arbeit des Landesjugendbeirats und unterstrich die politische Bedeutung der Initiative: „Kinder- und Jugendrechte sind wie ein Kompass, der uns bei politischen Entscheidungen die Richtung weist – hin zu mehr Gerechtigkeit, mehr Beteiligung und mehr Schutz für junge Menschen. Der Landesjugendbeirat hat mit dieser Charta ein starkes Signal gesetzt. Mit großem Engagement und fachlicher Expertise haben die Jugendlichen deutlich gemacht, worauf es ankommt. Die Kinder- und Jugendrechtecharta ist für uns als Landesregierung Auftrag, die formulierten Anliegen weiter voranzubringen.“
Grundlage der Charta ist die UN-Kinderrechtskonvention von 1989, die in Deutschland verbindlich gilt. Sie verpflichtet Politik, Verwaltung und Gesellschaft, Kinder und Jugendliche aktiv einzubeziehen, ihre Rechte zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern.
„Kinderrechte müssen überall gelten“
„Für uns junge Menschen ist klar: Kinderrechte dürfen nicht vom Zufall abhängen. Sie müssen überall gelten – in der Schule, in der Politik und in unserer Gesellschaft. Mit der Charta zeigen wir, dass wir nicht nur mitreden wollen, sondern mitgestalten. Unsere Rechte sind Grundrechte – und sie verdienen es, ernst genommen zu werden“, so der Landesjugendbeirat.
Die Charta richtet sich bewusst an zwei Zielgruppen: Zum einen an Kinder und Jugendliche selbst. Denn Rechte können nur eingefordert werden, wenn sie bekannt sind. Die Charta formuliert zehn zentrale Rechte als Fundament für ein selbstbestimmtes und geschütztes Aufwachsen. Zum anderen richtet sie sich an Erwachsene in Politik, Verwaltung, Verbände und Gesellschaft. Sie tragen die Verantwortung, Strukturen zu schaffen, in denen Beteiligung selbstverständlich ist und Kinder- und Jugendrechte nicht übersehen werden.
Der Landesjugendbeirat fordert, dass Entscheidungsträgerinnen und -träger bei jeder Maßnahme prüfen: Wie sichert diese Entscheidung die Rechte von Kindern und Jugendlichen? Werden ihre Perspektiven ausreichend berücksichtigt? Hierfür wurden konkrete Checklisten entwickelt, die eine kinder- und jugendgerechte Folgenabschätzung unterstützen sollen. Diese können interaktiv auf der Homepage des Landesjugendbeirats ausprobiert werden.
Die Kinder- und Jugendrechtecharta sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesjugendbeirats Rheinland-Pfalz zu finden: www.ljb-rlp.de
Zehn Rechte – konkrete Forderungen
Aus zehn elementaren Rechten leitet der Landesjugendbeirat konkrete politische Forderungen für Rheinland-Pfalz ab. Dazu gehören unter anderem:
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Recht auf Gleichheit: Ein landesweites kostenfreies ÖPNV-Ticket für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende.
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Recht auf Gesundheit: Flächendeckende psychologische Beratungsstellen, kurze Wartezeiten und anonyme Hilfsangebote – auch direkt an Schulen.
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Recht auf Bildung: Kostenfreie Schulbücher, Lernmittel, Mittagessen und Menstruationsartikel sowie kostenlose Lern- und Sprachförderung.
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Recht auf Spiel und Freizeit: Kostenlos zugängliche und inklusive Freizeitangebote im ganzen Land.
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Recht auf Beteiligung: Wahlrecht ab 16 Jahren bei Landtags-, Kommunal- und Bundestagswahlen sowie konsequente Umsetzung bestehender Beteiligungsregelungen auf kommunaler Ebene.
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Recht auf gewaltfreie Erziehung: Ausbau und bessere Sichtbarkeit von Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
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Recht auf Schutz auf der Flucht: Kinderfreundliche Unterkünfte mit ausreichenden Kapazitäten.
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Recht auf Schutz vor Ausbeutung: Landesweite Programme zur sozialen Absicherung – auch im digitalen Raum.
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Recht auf Privatsphäre: Sichere Rückzugsorte in Schulen und Einrichtungen.
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Recht auf besondere Förderung bei Behinderung: Barrierefreie Bildungsorte und ausreichende Integrationshilfen.


