Ab 2021 keine eigenen Ferienfreizeiten der Sportjugend mehr / Unterstützung für Vereine

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Die Sportjugend des Landessportbundes Rheinland-Pfalz wird ab 2021 keine eigenen Freizeiten mehr für Kinder und Jugendliche durchführen. Die neue Ausrichtung sieht vor, dass Vereine und Fachverbände von den engagierten und gut ausgebildeten Freizeit-Betreuer*innen profitieren sollen. Ein entsprechendes Konzept wird in den kommenden Wochen erarbeitet. Diese Entscheidung ist in der Klausurtagung des Leitungsteams – ehemals Vorstand – der Sportjugend Ende Februar in Seibersbach getroffen worden.

Die getroffene Entscheidung ist eng mit der Neuausrichtung der Sportjugend Rheinland-Pfalz verknüpft, die sich seit der letzten Vollversammlung im März 2019 in Wörrstadt und der dort beschlossenen neuen Geschäftsordnung stärker als politische Vertretung ihrer Mitglieder, der regionalen Sportjugenden, definiert. Der gebotenen Aufgabenteilung im organisierten Sport des Landes wird damit auch in diesem Bereich Rechnung getragen. „Wir müssen wieder kostengünstig und sehr effizient in unseren Strukturen und für unsere Mitglieder arbeiten“, erläutert Martin Hämmerle, Abteilungsleiter der LSB-Sportjugend. Stefan Leim Vorsitzender Sportjugend Pfalz: „Der Schritt der Neuausrichtung des Freizeitbereiches ist konsequent, als LSB-Sportjugend wollen wir einstimmig keine Konkurrenzformate zu den regionalen Sportbünden oder gar den Vereinen unterhalten, schon gar nicht ein eigenes Reisebüro.“ Deshalb wolle das Leitungsteam die Freizeitbetreuer*innen näher an Freizeiten der Vereine heranführen und die Vereine sowie Fachverbände mit Manpower und Expertise bei der Umsetzung ihrer Freizeiten unterstützen.

Die Sportjugend des Landessportbundes soll in Zukunft also wieder verstärkt die Rolle des Dienstleisters für ihre Mitglieder, die drei regionalen Sportjugenden aus dem Rheinland, der Pfalz und Rheinhessen wahrnehmen. Diese wiederum sind Dienstleister für die Vereine und Fachverbände. Immer den Blick darauf gerichtet, dass die Jugendarbeit im organisierten Sport in den Vereinen und Fachverbänden geleistet wird, gilt es diese Ausrichtung durch die genannten Dienstleister weiter zu stärken und zu fördern. Der Freizeitbereich mit eigenem Beirat und eigenen Unterausschüssen entsprach nicht mehr diesem Dienstleistungsgedanken und hatte sich zu weit von den Kernaufgaben des organisierten Sports entfernt.

Die Durchführung der Freizeiten für das aktuelle Jahr 2020 sind von dieser Entscheidung jedoch noch nicht betroffen.