Auch Kinderferienfreizeiten wie die beliebte Aktion „Ferien am Ort“ sind von den verstärkten Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Corona-Bekämpfung betroffen. Hygienekonzepte, Abstandsregeln und die Pflicht zur Kontakterfassung – jede Menge Vorschriften gilt es gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung einzuhalten. Die digitalen „Ferien am Ort“-Checklisten des Landessportbundes bieten teilnehmenden Vereinen eine Orientierungshilfe für die Durchführung der geplanten Aktivitäten und sollen einen schnellen Überblick verschaffen, an welche zusätzlichen Maßnahmen in der Corona-Pandemie gedacht werden müssen.
Generell sind alle Sport- und Bewegung- sowie Freizeitangebot des Vereins bzgl. ihrer Durchführbarkeit im Sinne der Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz zu prüfen. Entscheidungen werden nach der Entscheidungshierarchie Vorstand – Gemeinde/Stadt/Stadtteil – Träger der Sportstätte – sowie zuständiges Gesundheitsamt getroffen.
Die nachfolgenden Hinweise sind ausschließlich als Empfehlungen zu verstehen. Die rechtliche Grundlage bildet die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) mitsamt Anlagen und Änderungsverordnungen.
Die stufenweise Öffnung u.a. des Sportbetriebs steht unter dem Vorbehalt, dass die Infektionszahlen nicht signifikant ansteigen. Steigen die Infektionszahlen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an, ist mit sofortigen regionalen Beschränkungen zu reagieren. Daher sind die Sportvereine angehalten, sich ständig über die jeweils vor Ort geltenden Bedingungen zu informieren.
Weiterhin rät der Landessportbund RLP Vereinen und Verbänden, die konkrete Sportangebote anbieten möchten, sich detailliert mit den vom DOSB aufgestellten Leitplanken und den sportartspezifischen Konzepten der Spitzenverbände auf Bundesebene auseinanderzusetzen.
Die Checklisten, die in eine allgemeine Umsetzung der Aktion Ferien am Ort und die besonderen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen der Corona-Bekämpfung gegliedert sind, findet Ihr hier.